Nicht mehr als eine Geste

Nicolas Šustr über das Zweckentfremdungsverbot

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 1 Min.

Jetzt sind sie also verboten, die Ferienwohnungen. Seit zwei Jahren fieberte die Öffentlichkeit dem 1. Mai 2016 entgegen. Unzählige Aspekte kamen in dieser Zeit ans Licht. Lange ging es um die Personalfrage in den Bezirken. Ein stetes Hintergrundrauschen war das Zetern der Vermieter, die um ihr Geschäft bangten. Das Onlineportal Airbnb meldete sich auch immer wieder zu Wort, vor allem mit Hinweisen, dass das Gesetz zu kompliziert sei.

Dauerbrenner waren auch die schwankenden Schätzungen, wie viele Wohnungen denn eigentlich für Touristen zweckentfremdet werden. Ein Hausbesitzer in Prenzlauer Berg hatte aus irgendeinem Grund schon 2015 die Schnauze voll und wandelte den zu einem ganzen Ferienwohnungshaus umgenutzten Altbau wieder in normale Mietwohnungen um. Zur großen Freude eines der letzten verbliebenen Altmieter. Immer wieder waren Touristen bass erstaunt, als er ihnen erklärte, dass es keine gutnachbarschaftliche Aktion sei, die halbe Nacht in Stöckelschuhen über die blanken Dielen zu laufen. Er ist sehr glücklich über das Verbot.

Für den Mietmarkt mit seinen insgesamt 1,7 Millionen Wohnungen wird das neue Gesetz nur geringe Auswirkungen haben. Selbst, wenn es in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Es hätte einfach schon vor Jahren ein Wohnungsbau auf den Weg gebracht werden müssen. So bleibt das Zweckentfremdungsverbot kaum mehr als eine freundliche Geste. Es müssen Taten folgen.

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