Drohnenflug statt Hummelflug
Persönlichkeitsrecht
Ein Hauseigentümer darf den Nachbargarten nicht mit einer Drohne ausspähen.
Der Potsdamer Hausbesitzer A und seine Lebensgefährtin legen Wert auf Privatsphäre und hatte den Garten mit einer hohen Hecke umgeben, um jeden Einblick von draußen abzuwehren. Beim Lesen hörte die Frau plötzlich ein Motorengeräusch un...
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