Aufstocker muss keinen Unterhalt zahlen

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Celle. Ein Aufstocker, der wegen seines geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld II bezieht, muss davon keinen Unterhalt bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied, können vom Arbeitslosengeld grundsätzlich keine Unterhaltszahlungen abgezogen werden, weil dieses als Existenzminimum geschützt ist. Dies gelte auch dann, wenn der Empfänger zusätzlich arbeitet und deswegen mehr Geld zur Verfügung hat. Im konkreten Fall hatte das Jugendamt von einem Vater im Raum Hannover monatlich 50 Euro Unterhalt für dessen 12-jährige Tochter verlangt. Da er lediglich rund 700 Euro brutto monatlich verdient, erhielt der Vater ergänzend Arbeitslosengeld. dpa/nd

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