Wenn der Mieter nicht zahlt
Müllgebühren
Wenn ein Mieter nicht zahlt, dann müssen die Hauseigentümer die Müllgebühren übernehmen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 25. Februar 2016 in zwei Urteilen (Az. 4 K 810/15.NW und Az. 4 K 843/15.NW) entschieden, dass Behörden von den Hauseigentümern die ausstehenden Abfallgebühren einfordern dürfen.
Geklagt hatte ein Mann, der Wohnungen in Kaiserslautern vermietet. Einige seine...
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