Mieterschutz bei Kündigungen wegen Eigenbedarf gestärkt
Eigenbedarfskündigungen von Mietwohnungen durch Vermieter sind zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung der Wohnung ausgeschlossen. Dies gelte wegen der überragenden Bedeutung des Mieterschutzes auch, wenn die Wohnung vor der am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen Kündigungsschutzklausel-Verordnung veräußert worden sei, teilte das Landgericht am Freitag mit. Ein Vermieter hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mitte eingelegt, das die Räumungsklage gegen einen Mieter, der nicht mit der Kündigung einverstanden war, abgewiesen hatte. Das Landgericht erklärte nun die Berufung in einem Beschluss vom 17. März für offensichtlich unbegründet. Der Vermieter hat seine Berufung daraufhin zurückgenommen. nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.