Verbraucherzentrale klagt gegen Kaffeefahrt
Potsdam. Die Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt einen Veranstalter von Kaffeefahrten. Eine GmbH aus Berlin habe mitreisenden Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt das Widerrufsrecht nicht zugestanden, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. »Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht«, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Zentrale. Aus hygienischen Gründen seien Waren wie Cremes, Tropfen oder Pillen nach dem Öffnen der Versiegelung von der Rückgabe ausgeschlossen, bestätigte Juristin Fischer-Volk. Sie vertrat die Auffassung, diese Vorschrift treffe auf das Entfernen der Folie bei Matratzen nicht zu. nd
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