EuGH soll Konfession als Job-Voraussetzung bewerten

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Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) will vom Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob kirchliche Arbeitgeber die Konfession von Bewerbern als Einstellungskriterium festlegen dürfen. Es gehe darum, ob diese Praxis vereinbar mit europäischem Recht sei, teilte das BAG am Donnerstag mit. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter legten dem Gerichtshof in Luxemburg im Interesse der EU-rechtskonformen Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mehrere Fragen vor. Anlass ist ein Rechtsstreit um eine 2012 ausgeschriebene Referentenstelle in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche. Dafür hatte sich eine konfessionslose Bewerberin gemeldet, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Dagegen klagte sie bis zum BAG. dpa/nd

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