Petition gegen Hartz-IV-Sanktionen wurde abgelehnt

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am 17. Februar 2016 die Petition, die sich gegen die Sanktionen bei Hartz IV richtet, abgelehnt.

Viele Experten aus Sozialverbänden sind sich einig, dass eine Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen dringend notwendig sei. So sollten vor allem die auch verfassungsrechtlich problematischen Sondersanktionen für unter 25-Jährige gestrichen und die Kürzungen der Wohnungskosten unterlassen werden.

Überharte Sanktionen machten keinen Sinn und motivierten nicht. Im Gegenteil, Sanktionen führen oft zu Isolation und sozialem Rückzug. Gebraucht werde eine Grundsicherung, die die Sicherung des Existenzminimums in den Mittelpunkt stelle und die bei der Arbeitsmarktintegration auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setze.

Deshalb, so wird gefordert, müssen die verschärften Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren unverzüglich abgeschafft werden. Es müsse der Grundbedarf bei den Sanktionen ausgenommen werden. Zudem sollte die Sanktionspraxis so lange ausgesetzt werden, bis neue faire Regeln eingeführt würden. Der Streit geht also weiter. joh

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