U-Haft für zweiten Fahrer in Autorennen
Rund einen Monat nach dem tödlichen Autorennen nahe dem Kurfürstendamm in der West-Berliner Innenstadt sitzen beide Raser im Gefängnis. Am Mittwoch wurde auch der zweite Fahrer verhaftet und in Untersuchungshaft genommen, wie die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Auch gegen ihn war ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Der 24-Jährige soll sich am 1. Februar mit einem damals 26-jährigen Freund ein Rennen geliefert haben. Mit ihren Sportwagen überfuhren sie mit mehr als 100 Stundenkilometern mehrere rote Ampeln. Nahe dem Kaufhaus KaDeWe rammte der 26-Jährige einen kleinen Geländewagen, der »durch die Wucht des seitlichen Aufpralls ca. 70 Meter weit in Richtung Wittenbergplatz geschleudert« wurde, wie es im Polizeibericht hieß. Der 69-jährige Fahrer starb.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Sie wirft beiden Fahrern vor, den Tod des Mannes »billigend in Kauf genommen zu haben«. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Für Totschlag liegt die Strafe bei mindestens fünf Jahren Gefängnis. Bei tödlichen Verkehrsunfällen lautet die Anklage sonst häufig auf fahrlässige Tötung. Der Strafrahmen bewegt sich dann zwischen Geldstrafen, Bewährungsstrafen und Gefängnis bis zu fünf Jahren.
Die beiden Fahrer waren nach dem Autorennen festgenommen worden, wurden aber kurz darauf wieder freigelassen. Einer der beiden polizeibekannten Beschuldigten hatte seinen Führerschein erst seit 2014. In den vergangenen Wochen wurden immer wieder gefährliche und verbotene Rennen bekannt. Zuletzt verletzte ein Raser in der Nacht zu Dienstag in Berlin-Moabit zwei unbeteiligte Menschen in einem Taxi. dpa/nd
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