Gleicher Datenschutz für alle vorgesehen
Was soll sich ab 2018 für Internetnutzer ändern?
Was ist das Ziel der neuen Datenschutzregeln?
Allen Bürgern in der EU gleiche Mindeststandards beim Datenschutz zu bieten. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995, wobei jedes Land sie anders umgesetzt hat. Unternehmen haben dies auf Kosten der Verbraucher ausgenutzt und sich den Standort mit dem niedrigsten Datenschutzniveau ausgesucht. So hat Facebook etwa seinen Europasitz in Irland. Zudem soll die Reform neue Entwicklungen berücksichtigen wie etwa die massenhafte Auswertung von »Big Data«, also großer Datenmengen, oder die Informationsverarbeitung in gigantischen Rechenzentren (»Cloud Computing«) - beides gab es damals noch nicht.
Was ändert sich für Nutzer von Online-Netzwerken?
Persönliche Daten wie Adresse, Bankverbindung, aber auch Freundeslisten, Kontakte und Fotos sind künftig besser geschützt. Nutzer müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind oder das ablehnen. Zugleich wird das Mindestalter für die selbstständige Einwilligung zur Datenverarbeitung und damit auch die Nutzung von Online-Diensten wie etwa Facebook auf 16 Jahre erhöht. Im nationalen Recht kann es aber auch niedriger angesetzt werden, bis auf die gegenwärtig üblichen 13 Jahre.
Haben Verbraucher ein »Recht auf Vergessenwerden«?
Ja, dieses wird ausdrücklich festgeschrieben. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Kunden bekommen das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten (»Portabilität«). Wer von Facebook zu einem anderen Dienst wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben.
Was passiert, wenn Internetkonzerne sich nicht an die Regeln halten?
Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Damit sollen vor allem Internetriesen wie Google (Jahresumsatz 2014: 66 Mrd. Dollar) oder Facebook (Jahresumsatz 2014: 12,5 Mrd. Dollar) abgeschreckt werden. Denn die Regeln gelten nicht nur für europäische, sondern auch für Firmen mit Sitz außerhalb der EU. Wer ein Problem mit einem Anbieter im EU-Ausland hat, kann sich in der eigenen Sprache an die heimische Beschwerdestelle wie den Datenschutzbeauftragten wenden.
Warum hat es so lange gedauert, bis die Reform stand?
Einerseits war das Thema sehr kontrovers, allein im EU-Parlament gab es 4000 Änderungsanträge. Andererseits konnten die EU-Staaten keine gemeinsame Linie finden. So blockierte Deutschland, um eine Absenkung des deutschen Datenschutzniveaus zu verhindern.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Einigung zwischen Unterhändlern, EU-Kommission und Parlament muss der Kompromiss noch offiziell von Ministerrat und Parlament angenommen werden, was als Formalie gilt. Die Regeln werden voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten. dpa/nd
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