Frauen sollen öfter »Action!« rufen

Die brandenburgische LINKE setzt sich dafür ein, weibliche Filmschaffende verstärkt zu fördern

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.
Für einen Frauenförderplan auch im Filmwesen will sich die LINKE stark machen. Noch immer reichen aus Sicht der Partei zu wenige Frauen bei den Fördergremien Filmprojekte ein.

Wenn im künstlerischen Filmschaffen der Dreh beginnt, dann hieß es zu DDR-Zeiten: »Bitte«. Heute ruft an dieser Stelle der Regisseur »Action!«. Brandenburgs LINKE findet, dass zu wenige Frauen als Filmproduzentin oder Regisseurin auftreten. Vor der Neufassung des Filmfördergesetzes tritt sie auch mit tariflichen Forderungen an die Öffentlichkeit.

Rund ein Viertel der für die Filmförderung eingereichten Projekte stammt von Frauen. Zwar ist die Bewilligungsquote auch nicht geringer, so dass von einer Diskriminierung nicht ohne weiteres gesprochen werden kann, doch will die LINKE hier eingreifen und Bedingungen schaffen, damit mehr Frauen sich ein Filmprojekt zutrauen.

Bei einem Pressetermin im Landtag teilte Linksfraktionschef Ralf Christoffers mit, dass das bisherige Filmfördergesetz mit diesem Jahr ausläuft. Und er stellte an die Neufassung, die allerdings der Bund vornehmen müsste, einige Forderungen. Das neue Gesetz müsse so abgefasst sein, dass es dem kulturpolitischen und sozialen Anspruch besser gerecht werden könne als sein Vorgänger. Christoffers zufolge müssten die in- und ausländischen Filmproduzenten stärker angehalten werden, auch den kleinen Mitarbeitern Tariflohn zu zahlen. Andererseits sprach er von einem »zunehmenden Wettbewerbsdruck«, der auf den deutschen Filmstandorten laste, weil mit erheblichen Mitteln in ausländische Produktionsstandorte investiert werde. Alle seien sich daher einig, dass die Gesamtsumme der Filmförderung erhöht werden müsse.

Harald Petzold, Mitglied des Bundestages und derzeit LINKE-Kandidat für das Landratsamt im Havelland, verlangte vom neuen Filmfördergesetz »mehr Geschlechtergerechtigkeit«. Knapp die Hälfte der Absolventen der Filmuniversität Potsdam seien Frauen, nur elf bis 13 Prozent aber würden tatsächlich als Regisseure arbeiten. Anzustreben sei hier eine »Willkommenskultur« für Frauen und, dass bei »mindestens der Hälfte« der geförderten Produktionen auch Frauen Regie führen. Auf die Frage, ob nicht die Gefahr bestehe, dass Filmprojekte künftig nicht etwa gefördert werden, weil sie vielversprechend sind, sondern weil Frauen sie eingereicht haben, hieß es, dass sich auch im aktuellen Fördermechanismus eine Diskriminierung nachweisen. Auch, dass mit Kirsten Niehuus eine Frau als Geschäftsführerin des Berlin Brandenburg Medienboard über die Verteilung der Gelder wache, ließen die Akteure nicht als Gegenargument gelten.

Als Beweis wurde angeführt, dass Männer als Regisseure meist »Anschlussfilme« bekämen, Frauen hingegen nicht. Angeblich gebe es, was filmische Führungspositionen betreffe »weniger Vertrauen in Frauen«. Männer seien »zu hundert Prozent über Empfehlungen« in herausragende Positionen gelangt, bei Frauen sei dies nicht der Fall.

Wie sich die deutsche Filmwirtschaft bei Tariffragen verhalten solle, da doch das Ausland oft deutlich günstiger produziere, beantwortete Petzold mit dem Hinweis, dass vor allem Kompetenz, Studioausstattung und fachliches Können den Ausschlag bei der Entscheidung gäben, wo ein Film entstehe.

Der Landtagsabgeordnete Volkmar Schöneburg, ehemals Justizminister Brandenburgs, wies darauf hin, dass - von den Großgagenempfängern abgesehen - zum großen Teil prekäre Beschäftigungsverhältnisse das Einkommensniveau in der Filmbranche bestimmten. »Die Untergrenze der Tarife wird bei der Bezahlung regelmäßig unterlaufen«. Er schlug vor, die öffentliche Förderung an die Tarifreue der Filmhersteller zu binden und konnte sich sogar vorstellen, Schwarze Listen anlegen zu lassen. Wer die Tarifgrenze unterlaufe, solle mit einer dreijährigen Fördersperre dafür »bezahlen«. Auch sei es inzwischen ein Problem, dass »Seilschaften« über die Verteilung der Gelder bestimmten. Diese »Strukturen, die es den Männern leichter machen«, gelte es aufzubrechen.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass es - wie überall in der Wirtschaft - Filmproduzenten überlassen bleibe, ob sie der Tarifgemeinschaft angehören oder nicht. Wenn sie das nicht sind, können sie juristisch unangefochten unterhalb der vereinbarten Tarifgrenze bleiben, dann sind sie letztlich nur an den in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gebunden.

Schöneburg beklagte, dass zunehmend selbst in kleineren Städten kein Kino mehr erreichbar sei. Auch in Potsdam, das in seiner Jugend eine ganze Anzahl von Kinos hatte, seien nur noch zwei übrig geblieben.

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