Gericht verurteilt ehemaligen Lehrer wegen Gotteslästerung
Lüdinghausen. Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Bewährungsauflage 500 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen. Er hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie »Jesus - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!« oder »Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil« beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet. Die Richterin am Amtsgericht sah dies nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch. Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der christlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15). Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil so nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen. dpa/nd
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