Mutter darf sich nicht in WG des Sohnes einmieten

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Hamm. Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden. Der Mitbewohner hatte die Polizei zu Hilfe gerufen, um die Mutter aus der Wohnung weisen zu lassen. Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern - sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt. Das Oberlandesgericht wies jedoch ihre Klage mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 67/15) ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten »unmittelbaren Zwang« anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen. dpa/nd

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