Erfolg für 34 weitere Abwasser-Beschwerden

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Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut 34 Verfassungsbeschwerden von Grundstückseigentümern in Cottbus gegen rückwirkende Beiträge für alte Abwasseranschlüsse stattgegeben. Damit seien fast alle diesbezüglichen Verfahren abgeschlossen, sagte Gerichtssprecher Michael Allmendinger am Montag. Die Bundesrichter hatten im November zunächst in zwei Cottbuser Fällen entschieden, dass die meist vierstelligen Forderungen von Wasserverbänden für Altanschlüsse unwirksam seien. Daraufhin hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Mitte Februar Beiträge für Anschlüsse aus DDR-Zeiten und den 1990er Jahren gekippt. Betroffen sind gut 100 000 Bürger in Brandenburg. Der Städte- und Gemeindebund schätzt, dass auf Verbände und Kommunen Rückzahlungen und Gebührenausfälle in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zukommen. Die Freien Wähler im Landtag sprechen sogar von bis zu 800 Millionen Euro. dpa/nd

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