Vorwurf der Nötigung fallengelassen
Cottbus. Ein 25-Jähriger, der einen Mithäftling im Jahr 2009 im Gefängnis Cottbus-Dissenchen zum Essen von Würmern gezwungen haben soll, muss sich dafür voraussichtlich doch nicht vor Gericht verantworten. Die Verhandlung zu diesem Anklagepunkt (Nötigung) wurde vorläufig eingestellt. Das gab das Landgericht Cottbus am Montag bekannt, nachdem die Verteidigung zum Prozessauftakt einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Der Mann muss sich jetzt nur noch wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll einen anderen Mithäftling geschlagen haben. Die beiden Verfahren waren miteinander verbunden worden.
Die Richter begründeten die vorläufige Einstellung des Verfahrens zum Vorwurf der Nötigung damit, dass die zu erwartende Strafe bei einer möglichen Verurteilung nicht ins Gewicht fallen würde. dpa/nd
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