Wie Dritte abkassieren ...

Über Abofallen beim Mobilfunk

  • Michèle Scherer
  • Lesedauer: 3 Min.
Man merkt es oft erst, wenn man seine Mobilfunkrechnung genauer kontrolliert: dass man unseriösen Drittanbietern in die Falle gegangen ist, die monatlich über den Mobilfunkprovider Gebühren für fragwürdige Dienste eintreiben lassen. Was kann man dagegen tun?

Was hat es mit sogenannten Drittanbietern auf sich?

Drittanbieter können alle Unternehmen sein, die ihre Leistungen über die Mobilfunkrechnung des Verbrauchers in Rechnung stellen. Das ist nicht zwangsläufig unseriös, Verbraucher können zum Beispiel Apps aus ihrem App Store darüber bezahlen. Leider machen es sich unseriöse Anbieter zu Nutze, dass der Mobilfunkkunde oft erst bei Prüfung seiner Mobilfunkrechnung merkt, dass er in eine Abofalle getappt ist.

Wie funktionieren die Abo- fallen denn?

Auslöser für solche Fallen kann zum Beispiel ein Werbebanner für Klingeltöne oder Erotikdienste in einer App sein, das keine Angaben zu zahlungspflichtigen Inhalten enthält. Man möchte es einfach nur wegklicken, aktiviert damit aber ein Abo. Denn durch den Klick wird die Rufnummer weitergeleitet. Über diese wird der Mobilfunkanbieter ermittelt, der seinen Kunden die Drittleistungen in Rechnung stellt. So können Drittanbieter Geld eintreiben, ohne Konto- oder Kreditkartendaten zu kennen.

An wen kann man sich bei solchen unerwünschten Abbuchungen wenden?

Verbraucher sollten sich innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung sowohl an ihren Mobilfunkanbieter als auch an den Drittanbieter wenden. Gegenüber beiden sollten sie die Forderung bestreiten, vorsorglich das Abo widerrufen und kündigen sowie bereits abgebuchtes Geld zurückfordern und einen Abbuchungsstopp verlangen.

Gerade gegenüber dem Mobilfunkanbieter sollten Kunden nicht lockerlassen, auch wenn diese sich nach unseren Erfahrungen häufig für nicht zuständig erklären. Es kann nicht sein, dass Provider sich zu Handlangern einer unseriösen Industrie machen. Wir finden: Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann insoweit nicht auf einen Dritten verweisen. Kürzlich hat das Landgericht Potsdam (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14) in einem konkreten Fall entschieden, dass sich Verbraucher nicht an den Drittanbieter wenden müssen, sondern ihre Forderungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen können.

Was kann man tun, um sich vor solchen Abofallen zu schützen?

Jeder Mobilfunkkunde hat die Möglichkeit, bei seinem Mobilfunkanbieter kostenfrei eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Dann wird die Identifizierung der Rufnummer zur Abrechnung für Dritte unterbrochen. Zur Einrichtung der Sperre hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit: www.vzb.de/mediabig/218613A.pdf«

Was muss man bei der Drittanbietersperre beachten?

Man muss sich im Klaren sein, dass man damit seine Mobilfunkrechnung für alle Drittanbieter sperrt, das heißt, man kann auch seriöse App-Einkäufe nicht mehr über diesen Zahlungsweg abrechnen. Jeder muss sich überlegen, ob er das möchte. Bei manchen Anbietern gibt es auch die Möglichkeit, eine Teilsperre zu beantragen.

Die Autorin ist Expertin für die digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

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