Rückzahlung fordern und Zusatzkosten abwehren
Tipp der Verbraucherzentrale Brandenburg bei Flugstornierung
Eine Verbraucherin hat mit Hilfe der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) nun ihr Geld zurückerstattet bekommen. Dazu nutzte sie den Musterbrief der VZB.
»Für die Abwicklung einer Flugstornierung dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Kann oder will die Airline zudem nicht nachweisen, ob und welche Erlöse sie durch Wiederverkauf der Tickets erzielen konnte, muss sie sich so behandeln lassen, als hätte sie die Tickets zum gleichen Preis weiterverkaufen können«, erklärt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der VZB. Das besagt ein einschlägiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juni 2014 (Az. 2-24 S 152/13).
Im Klartext heißt das: Im Normalfall sind Kunden berechtigt, alle Flugkosten abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent erstattet zu bekommen. In der Realität ist dies oft nicht so einfach. Viele Verbraucher beschweren sich bei der VZB, dass ihnen nach einer Stornierung der Flugpreis nicht erstattet wird und Airlines wie auch Buchungsportale für die Abwicklung der Stornierung sogar noch Entgelte berechnen. In so einem Fall konnte die VZB jetzt einer Verbraucherin helfen.
Über ein Internetportal hatte diese einen Flug über die Osterfeiertage gebucht, den sie nun stornieren wollte. Mit Hilfe des Musterbriefs der VZB forderte die Verbraucherin den Flugpreis zurück und bekam ihn erstattet. Allerdings stellte ihr das Buchungsportal Service-Gebühren in Höhe von 55 Euro pro Person für die Stornierung in Rechnung. »Für die Abwicklung einer Stornierung als gesetzlichem Recht eines Fluggastes dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden«, so Sabine Fischer-Volk (BGH-Urteil vom 21. April 2009, Az. XI ZR 78/08). Auf Basis dieses Urteils schalteten sich die Verbraucherschützer ein. Die Verbraucherin musste die Stornierungsgebühren nicht zahlen.
»Der Erfolg zeigt: Verbraucher sollten hartnäckig bleiben und zur Rückforderung ihres Flugpreises und zur Abwehr unberechtigter Zusatzkosten den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen«, ergänzt Fischer-Volk.
Wenn die Airline der Rückforderung widerspricht oder nur einen geringen Anteil zurückerstattet und das Buchungsportal Zusatzkosten erhebt, können Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. VZB/nd
persönliche Beratung in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 9995 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
telefonische Beratung unter (09001) 775 770 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend),
E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
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