Stopptanz der Altanschließer
Gericht sagt: Eine Cottbuserin muss nicht bezahlen. Das gilt nun für viele Brandenburger
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überraschte es am Donnerstag nicht mehr, als das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Altanschließer entschied.
Steffi M. kann den Beitragsbescheid der Stadt Cottbus zerreißen. Sie muss nicht bezahlen. Ebenso kann Christina St. verfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag, als es die beiden Fälle zusammen verhandelte. Der Vorsitzende Richter Ralf Leithoff hatte gleich zu Beginn angekündigt, dass die beiden Frauen sicherlich gewinnen werden. Revision ließ das Gericht nicht zu.
Vorausgegangen war in diesem langwierigen Rechtsstreit Ende 2015 eine aufsehenerregende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Das Verfassungsgericht hatte überlange Verjährungsfristen für unzulässig erklärt und den Fall von Steffi M. und Christina St. zurückverwiesen an das OVG. »Da sind sie nun«, sagte Richter Johannes Janus am Donnerstag und meinte die Verfahren und nicht die beiden Grundstückseigentümerinnen. Denn diese waren nicht persönlich erschienen, hatten ihre Angelegenheiten in die Hände ihrer Rechtsanwälte ...
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