Schimmelfördernde Wandfarbe?
Renovierung
Etwa acht Jahre wohnten Münchner Mieter in einem Haus mit Garten, dann zogen sie um. Bei der Übergabe teilte ihnen die Vermieterin mit, sie müssten den Anstrich in allen Wohnräumen entfernen. Ihr Architekt habe erklärt, dass die hochglänzenden, abwaschbaren Farben nicht atmungsaktiv seien und die Schimmelbildung förderten.
Beim Einzug hatte das Ehepaar die Innenwände mit den Farben »Profiweiß« und »Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend« gestrichen. Das mit dem Schimmel sei ja wohl halb so wild, fanden die Mieter, wenn er acht Jahre lang nicht aufgetreten sei. Sie überstrichen einige Wände mit weißer Farbe, ohne den alten Anstrich zu beseitigen.
Erfolglos klagte die Vermieterin auf 4000 Euro Schadenersatz für eine Renovierung. Die Farbe auf 300 Quadratmetern zu entfernen und die Fläche anschließend zwei Mal zu überstreichen, würde mindestens so viel kosten, behauptete sie. Allerdings hatte die Eigentümerin gar keine Malerfirma beauftragt, sondern das Haus so weitervermietet, wie es die Ex-Mieter hinterlassen hatten.
Das Amtsgericht München gab mit Urteil vom 21. Mai 2015 (Az. 432 C 7911/15) den Mietern Recht. Da die Vermieterin das Haus nicht renovieren ließ, sehe sie offenbar selbst »keinen Handlungsbedarf«. Das Schimmelrisiko könne so groß ja wohl nicht sein, wenn in acht Jahren keine Feuchtigkeitsschäden zu bemerken seien.
Nicht nur das Fachpersonal im Baumarkt habe die Farben empfohlen - solchen Aussagen dürften Laien vertrauen. Die Mieter haben im Prozess auch die Produktinformationen des Herstellers vorgelegt, der die Farben als »diffusionsoffen« beschreibe, das heißt wasserdampfdurchlässig und atmungsaktiv. Also eigneten sie sich prinzipiell auch für Innenwände. Mieter dürften sich auf die Richtigkeit solcher Angaben verlassen. OnlineUrteile.de
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